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jahreswechsel
Mit dem Jahreswechsel 2016 / 2017 wurde das UV-Meldeverfahren, bestehend aus dem UV-Stammdatendienst und dem elektronischen Lohnnachweis, eingeführt. Wir erinnern daran, dass bereits ab dem 01.11. eines Jahres für das folgende Meldejahr der UV-Stammdatendienst durchgeführt werden kann. Die Einzelheiten zu den Verfahrensschritten entnehmen Sie bitte dem Hinweis 2358265.
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Die SAP hat mit dem Hinweis „2529077 – Vorankündigung Jahreswechsel 2017/2018 Deutschland“ erste Informationen zu den geplanten Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018 veröffentlicht.
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