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September 20, 2022
Wie hinlänglich bekannt, wird das BEA-Meldeverfahren (Bescheinigungen Elektronisch Annehmen) der Bundesagentur für Arbeit zum 01.01.2023 verpflichtend. Freigegeben wurde BEA mit dem Hinweis “2208443 – Bescheinigungen Elektronisch Annehmen (BEA): Auslieferung des Verfahrens” im Jahr 2016. Das Meldeverfahren umfasst die Arbeitsbescheinigung EU nach § 312a SGB III, die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III und die Nebeneinkommensbescheinigung nach §§ 313 SGB...
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