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Juni 14, 2014
SAP-Anwender, die das AAG-Erstattungsverfahren für U1 nutzen kennen das Problem, dass die zuständige Krankenkasse die angeforderten Beträge anzweifelt bzw. sogar gleich den Erstattungsbetrag kürzt. Dies liegt häufig an dem Missverständnis, dass die gemeldete Art der Fehlzeit auch die Kürzungsmethode des Entgeltes ist.
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Die SAP hat den Hinweis 1958775 (Redesign Beitragsnachweis) am 21.05.2014 aktualisiert. In der Ergänzung wird klargestellt, dass durch die Einführung des KV-Zusatzbeitrages ab Januar 2015 eine neue Datensatzversion eingeführt wird.
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