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Oktober 23, 2011
Nach aktuellem Stand wird der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aus der Datenbank ab 01.11.2012 möglich sein. Jedoch soll für das Jahr 2013 eine gestreckte Einführung gelten. Es wird somit nicht beanstandet, wenn der Arbeitgeber erst im Laufe des Jahres 2013 seine Abrechnungsprozesse umstellt.
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