Mit dem Hinweis 2687598 – Jahreswechsel Sozialversicherung 2018/2019 setzt die SAP die jüngsten Gesetzesänderungen (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) in der Berechnung der SV-Beiträge um. Insbesondere die Aufteilung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung verdient für das kommende Jahr verstärkte Aufmerksamkeit. Schließlich bestehen durch diese Änderung einige Abhängigkeiten, die bei der Durchführung der Jahreswechsel-Aktivitäten zu beachten sind:
- Der Hinweis 2663130 – SV: Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung ab 2019 liefert die technischen Grundlagen, die eine korrekte Beitragsberechnung ermöglichen. Hierbei ist zu beachten, dass einige Regeln im Abrechnungsschema angepasst wurden. Sollten Sie kundeneigene Ausprägungen im Einsatz haben, sind diese entsprechend abzugleichen. Darüber hinaus werden verschiedene neue Lohnarten für die Abbildung der Aufteilung ausgeliefert. Deren Buchungseigenschaften sind im Detail zu prüfen.
- Für die Übertragung der ermittelten Beiträge wurden die Formulare für die Beitragsnachweise angepasst. Sollten Sie auch hier kundeneigene Varianten nutzen, sind diese mit dem neuen Standard abzugleichen. Weitere Details finden sich dazu im Hinweis 2677985 – BNW: Anpassung des Beitragsnachweises an die hälftige Aufteilung des Zusatzbeitrags.
- Lohnkonto und Entgeltnachweis: Auch bei diesen Punkten muss man tätig werden. Beide Formulare weisen die gleiche Aufteilung aus. Das Lohnkonto beinhaltet neue technische Lohnarten – siehe Hinweis 2710619 – Lohnkonto: JW 2018/2019 (Anpassungen für KV Zusatzbeitragssatz).
Im Fall des Entgeltnachweises sind umfassendere Änderungen notwendig. So ändert SAP einzelne Datenelemente (für 3 Nachkommastellen) sowie Summenlohnarten, die für den Entgeltnachweis herangezogen werden. Von den Änderungen sind beide Varianten, das HRFORMS-Formular und das PE51-Formular, betroffen: 2710646 – Entgeltnachweis: JW 2018/2019 (Anpassungen für KV Zusatzbeitragssatz).