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Paritätische Aufteilung des Zusatzbeitrags mit Jahreswechsel 2018/2019

Mit dem Hinweis 2687598 – Jahreswechsel Sozialversicherung 2018/2019 setzt die SAP die jüngsten Gesetzesänderungen (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) in der Berechnung der SV-Beiträge um. Insbesondere die Aufteilung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung verdient für das kommende Jahr verstärkte Aufmerksamkeit. Schließlich bestehen durch diese Änderung einige Abhängigkeiten, die bei der Durchführung der Jahreswechsel-Aktivitäten zu beachten sind:

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