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Fehlende Quittierung von A1-Anträgen

Im Rahmen des Jahreswechsel 2019-2020 wurde von der SAP die Funktionalität bereitgestellt,  Antragsbestätigungen („Bestätigung der elektronischen Antragstellung für eine A1-Bescheinigung“)  für A1-Anträge zu erstellen, für die noch keine Bescheinigung zurückgemeldet wurde. Diese Antragsbestätigung dient dazu, die A1-Antragsstellung gegenüber ausländischen Behörden nachzuweisen.

Die Zuordnung der Quittierung zu den erstellten A1-Anträgen erfolgt mittels des Reports „RPCSVHD0_IN“ bzw. der Transaktion „PC00_M01_RPCSVHD0_IN“, welcher automatisch nach dem Versand von A1-Anträgen aus dem B2A-Manager gestartet wird.

Wenn Sie sich nun fragen, warum Sie keine quittierten A1-Anträge in Ihrer Sachberarbeiterliste finden, hängt dieses sehr wahrscheinlich mit fehlenden Berechtigungen zusammen. Prüfen Sie bitte, ob alle User die A1-Anträge aus dem B2A-Manager versenden, die Berechtigungen für den / die vorgenannten Report / Transaktion besitzen.

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