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Januar 21, 2020
Im Rahmen des Jahreswechsel 2019-2020 wurde von der SAP die Funktionalität bereitgestellt,  Antragsbestätigungen („Bestätigung der elektronischen Antragstellung für eine A1-Bescheinigung“)  für A1-Anträge zu erstellen, für die noch keine Bescheinigung zurückgemeldet wurde. Diese Antragsbestätigung dient dazu, die A1-Antragsstellung gegenüber ausländischen Behörden nachzuweisen.
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