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Aktuelle Hinweise zur Umsetzung des GKV-BRG

Mit dem SAP-Hinweis 2867473 werden jetzt die nötigen Änderungen in der Entgeltabrechnung zur Umsetzung des Betriebsrentenfreibetrages für Einfachbezieher ausgeliefert. Nach erfolgtem Einbau wird ab dem 01.01.2020, bei der Berechnung der KV-Beiträge, der Freibetrag für Versorgungsbezüge für Einfachbezieher berücksichtigt. Somit ist eine Rückrechnung für alle betroffenen Versorgungsbezieher nötig, um die zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Eine Unterstützung bei entsprechender Rückrechnung wird durch den Hinweis: „2892271 – GKV-BRG: Hilfestellung zur Rückrechnung nach Übernahme der Änderungen aus Hinweis 2867473 in 2020“ angeboten.

Als Folge der Änderungen ist das KV-Brutto und das PV-Brutto für Betriebsrentner in den meisten Fällen nicht mehr gleich hoch, woraus sich die Notwendigkeit der getrennten Darstellung dieser Werte auf dem Entgeltnachweis ergibt. Die Anpassungen der entsprechenden Formulare wird im Hinweis „2894268 – Entgeltnachweis: Anpassungen zum GKV-BRG“ beschrieben.

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