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Korrektur des Gesamtbruttos um AG-Aufwendungen AVmG in Fiktivläufen

In Fiktivläufen sollen AG-Zuschüsse nach Altersvermögensgesetz (AVmG) regelmäßig nicht ins Gesamtbrutto (Lohnart /101) kumuliert werden, dies wurde bisher mit unterschiedlichen Vorgehensweisen realisiert. Dabei konnte es vorkommen, dass Zuschüsse, die bereits über die Tabelle V_T5DR4_B ausgeschlossen wurden, sogar doppelt abgezogen wurden.

Die SAP hat mit dem Hinweis „2663254 – Korrektur des Gesamtbruttos um AG-Aufwendungen nach AVmG“ die Teilapplikation AVAG (Korrektur des Gesamtbruttos um AG-Aufwendungen AVmG in Fiktivläufen) als Lösung dieses Problems ausgeliefert. Diese Teilapplikation ist im Standard ab dem 01.01.2020 aktiv. Wenn Sie bereits eine eigene Lösung für das geschilderte Problem implementiert hatten, dann kann die Aktivierung dieser Teilapplikation dazu führen, dass die Ergebnisse der betroffenen Fiktivläufe nicht mehr korrekt sind.

Bitte prüfen Sie, ob die Ergebnisse dieser Fiktivläufe immer noch korrekt sind:

  • Vergleichsnetto Krankengeldzuschuß (KGVN)
  • Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot Grundlagen (MBV1)
  • Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot Ausgleichsbetrag (MBV2)
  • Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot Ausgleichsbetrag Zuschuss Mutterschaftsgeld (MBV4)
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (OZMG),
  • Pfändung Nettomethode (PFNT)

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