Das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1 IfSG) beschreibt den Sachverhalt des Tätigkeitsverbots und die Quarantäne. Bisher gibt es im SAP-Standard keine Abbildung dieser Abwesenheiten und der Berechnung des Verdienstausfalls bzw. der Erstattung. Die SAP hat am 26.03.2020 den Hinweis „2905775 – Information zur Quarantäne gemäß Infektionsschutzgesetz“ veröffentlicht. In dem Hinweis wird über die geplante Umsetzung, die fachlichen Anforderungen und das Vorgehen, bevor eine Lösung im Standard zur Verfügung steht, berichtet.