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Neue Datensatzversion 04 zum Zahlstellenmeldeverfahren

Mit dem Artikel „Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes für Mehrfachbezieher“ vom 29. Juli 2020 haben wir über die geplante Anpassung des Zahlstellenmeldeverfahrens zum 01.10.2020 informiert. Diese ist im Rahmen des GKV-BRG zur Einführung des Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Mit der neuen Datensatzversion 04 erhält die Zahlstelle mit jeder erfolgten Meldung zusätzlich die Information über die Höhe des Freibetrages und im Falle von Mehrfachbeziehern die Information, ob der Freibetrag gar nicht, ganz oder anteilig anzuwenden ist.

Über den Hinweis „2929948 – Zahlstellenmeldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.10.2020“ wurde die Anpassung nun veröffentlicht und ist mittels Korrekturanleitung oder Support Package einspielbar. Alle Meldedateien mit Zahlstellenmeldungen in der alten Datensatzversion 03 müssen zwingend vor dem Umstellungstermin zum 01.10.2020 abgeschickt werden, da ab dem 01.10.2020 nur noch Meldungen mit der Datensatzversion 04 verarbeitet werden. Beachten Sie außerdem die in dem Hinweis genannten Voraussetzungen sowie die Informationen zu eventuell nötigen manuellen Vor- und Nacharbeiten.

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