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Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes für Mehrfachbezieher

Um den ab dem 01.01.2020 geltenden Freibetrag für Versorgungsbezüge auch für Mehrfachbezieher anwenden zu können, ist vorab eine Anpassung des Zahlstellenmeldeverfahrens erforderlich, welche zum 01.10.2020 angesetzt ist. Es ist geplant die neue Datensatzversion mit dem HR-SP im September auszuliefern, wobei es ebenfalls möglich sein soll die Anpassungen mittels Korrekturanleitung vorab einzuspielen. Die Auslieferung eines entsprechenden Hinweises ist für Ende August angekündigt.

Für den Versionswechsel des Zahlstellenmeldeverfahrens sollte beachtet werden, dass kein Übergangszeitraum geplant ist, in dem die Meldungen nach dem 01.10.2020 noch in der alten Datensatzversion abgegeben werden könnten.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass mit der Auslieferung der neuen Datensatzversion zum Zahlstellenmeldeverfahren zunächst nur die Meldungen erstellt werden können. Die Erstattung der Beiträge für Mehrfachbezieher wird erst nach Rückmeldung der Krankenkasse erfolgen.

Weitere Informationen zu dem aktuellen Stand sowie der geplanten Umsetzung erhalten Sie in dem Hinweis 2880854 – Informationen zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz.

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