Newsletter            Wir rufen zurück            Impressum

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017

Alle zwei Jahre werden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a Absatz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes angepasst. Im Bundesgesetzblatt 2017 Teil I Nr. 18, S.750 wurden die ab 01.07.2017 gültigen Beträge veröffentlicht. Wenn Sie das Mai SP (E7 für Release 600, B3 für Release 604 bzw. 41 für Release 608) nicht vor der Abrechnung Juli 2017 einspielen, sollten/müssen Sie die entsprechenden Konstanten im View V_T511K wie im SAP-Hinweis 2461632 (Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017) beschrieben, anpassen.

Antwort schreiben