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Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 Deutschland

Die SAP hat mit dem Hinweis „3251393 – Vorankündigung Jahreswechsel 2022/2023 Deutschland“ Informationen zu den geplanten Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 veröffentlicht.

Die Verfügbarkeit der HR Support Packages ist für die Kalenderwoche 49 (08.12.2022) geplant, das X-MAS SP ist für den 19.12.2022 vorgesehen

  • SAP_HR 6.08:(HR Renewal 2.0)        HR SP Nr. B3

  • SAP_HR 6.04:                                   HR SP Nr. I5

  • SAP_HR 6.00:                                   HR SP Nr. L9

Die SAP AG bietet eine eintägige Infoveranstaltung sowohl virtuell als auch in Präsenz an (WDEHR4). Termine sind für Donnerstag, den 08.12.2022 (Classroom, St. Leon-Rot) und Dienstag, den 13.12.2022 (virtuelle Veranstaltung) geplant.

Die virtuelle Schulung können Sie über diesen Link buchen:

Die Anpassungen im Überblick:

Steuer

Neuer Programmablaufplan (PAP)

Für das Kalenderjahr 2023 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. In diesem sind voraussichtlich folgende Änderungen enthalten:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags

  • Verschiebung der Eckwerte zum Abbau der kalten Progression

  • Erhöhung des Kinderfreibetrags

Lohnsteueranmeldung (LStA)

Neues XML-Schema für 2023: Für das Jahr 2023 wird ein neues XML bereitgestellt. Die für 2022 aufgenommen Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale entfällt. Eine Anpassung des Formulars ist nicht notwendig.

Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

Neues Formular und XML-Schema für 2023: Für das Jahr 2023 wird ein neues Formular bereitgestellt. Ab dem Jahr 2023 ist ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal anzugeben. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig

Sozialversicherung

Änderungen der Sozialversicherungswerte zum 01.01.2023

DEÜV: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023

Im DEÜV-Meldeverfahren gilt ab dem 01.01.2023 die neue Datensatzversion 08. Im Übergangszeitraum bis zum 28.02.2023 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2023 in der neuen Datensatzversion.

Es ergeben sich folgende Änderungen:

  • Aufnahme der Unternehmensnummer in den UV-Jahresmeldungen

  • Aufnahme der Hauptbetriebsnummer in den Datensatz

Meldung (DSME). Die Hauptbetriebsnummer ist die Betriebsnummer, unter der für den jeweiligen Mitarbeiter die Beiträge im Beitragsnachweis nachgewiesen werden. Die Aufnahme der Hauptbetriebsnummer ist eine Vorbereitung, um das Verfahren zur Anlage eines Arbeitgeberkontos bei den Krankenkassen zum 01.07.2023 umsetzen zu können.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Mit dem Meldeverfahren zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) werden Daten der Entgeltabrechnung zu Zwecken der Betriebsprüfung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Die euBP wird zum 01.01.2023 Teil des Basismoduls und verpflichtend für Arbeitgeber, wobei Arbeitgeber sich bis zum 31.12.2026 beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von der Nutzung der euBP befreien lassen können.

EEL: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 wird die neue DSLW-Datensatzversion 11 eingeführt. Ab dem 01.01.2023 sind alle Meldungen in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 28.02.2023 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2023 stets in der neuen Datensatzversion. Es ergeben sich unter anderem folgende Änderungen:

  • Neue Entgeltmeldung mit Grund 04 bei stationärer Mitaufnahme ins Krankenhaus: Durch §44b SGB V wird zum 01.11.2022 für eine bei stationärer Behandlung mit aufgenommene Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld ein neuer Anspruch auf Krankengeld eingeführt.

  • Rückmeldung eines abweichenden Meldegrunds: Im Datensatz

DSLW wird das neue Feld abweichender Meldegrund eingeführt. Sollte der empfangende Träger der Auffassung sein, dass der Meldegrund der übermittelten Entgeltbescheinigung unzutreffend war, kann er künftig eine Rückmeldung mit abweichendem Meldegrund übermitteln. In diesem Fall erwartet der zuständige Träger die Stornierung der ursprünglichen Entgeltbescheinigung und erneute Meldung mit dem erwarteten Meldegrund (ggf. an einen anderen zuständigen Träger).

A1-Meldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2023

Die Datensätze zu den A1-Anträgen erhalten zum 01.01.2023 die einheitliche Versionsnummer 2.0.0. Ab dem 01.01.2023 sind alle Meldungen in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 28.02.2023 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Betroffen vom Versionswechsel sind folgende Datensätze:

  • Antrag Entsendung (DXA1)

  • Antrag Entsendung im öffentlichen Dienst (DXBB)

  • Antrag Ausnahmevereinbarung (DXAV)

  • Antrag bei gewöhnlicher Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten (DXMM)

  • Antrag für Flug- und Kabinenpersonal (DXFK)

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Entfall der Angabe zur Anschrift im Aufenthaltsstaat

  • Entfall der Felder zu den Informationspflichten

  • Vereinheitlichung der Angaben zum Ansprechpartner

  • Neues Feld Grund der Stornierung in Anträgen für die DVKA

BEA: Verpflichtung für Arbeitgeber und neue Datensatzversion zum 01.01.2023

Durch Änderung des §313a SGB III (7. SGB IV-Änderungsgesetz) wird zum 01.01.2023 das BEA-Verfahren verpflichtend für Arbeitgeber. Zudem entfällt die bisherige Widerspruchsmöglichkeit des Mitarbeiters gegen die elektronische Datenübertragung. Gleichzeitig erhöhen sich zum 01.01.2023 die Versionen der BEA-Datensätze für die Arbeitsbescheinigung (DSAB), die Nebeneinkommensbescheinigung (DSNE) und die EU-Arbeitsbescheinigung (DSEU). Die Anpassungen an den Datensätzen erfolgen aufgrund von Vorgaben durch den Datenschutz. Bisherige Kann-Felder werden entweder durch Muss-Felder oder bedingte Mussfelder ersetzt, bzw. sie entfallen. Darüber hinausgehende fachliche Anpassungen an den Datensätzen wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zurückgestellt und sind zum 01.01.2024 geplant.

Behördenkommunikation – B2A

Steuer – Kommunikation Finanzverwaltung (Steuer)

ERiC Version 37

Neue ERiC-Version: Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel („November“-Release) wird die Jahresversion für 2023 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2023, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2023.

Nach der Bereitstellung der Sourcen (Libraries) durch die Behörde ist geplant, dass diese in die SAP-ELSTER-Lösungen für die Middleware SAP Business Connector (BC), SAP Cloud Integration (CI), SAP Process Integration /SAP Process Orchestration (PI/PO) übernommen werden. Im Anschluss muss ein Update des BC bzw. von PI/PO auf Kundenseite erfolgen. Für Kunden mit CI ist geplant, das Update automatisch auszuführen. Als ERiC-Hauptrelease ist die Version 37 geplant.

Sozialversicherung – Kommunikation mit den Krankenkassen

Neues Authentifizierungsverfahren für die Beantragung von Zertifikaten (Sozialversicherung)* Für die Beantragung eines Zertifikates ist von der ITSG für 2023 ein neuer Registrierungsprozess vorgesehen. Als Verfahren zur Identitätsprüfung ist das PostIdent-Verfahren mit Identifizierung in einer Poststelle bzw. über die Online-Ausweisfunktion (eID) vorgesehen.

Eigenerklärung für eine Meldestelle*

Findet eine Übertragung von Meldungen für weitere Betriebsnummern (abweichend von der Betriebsnummer des Zertifikates) statt, ist bis 01.07.2023 zwingend die Eigenerklärung für eine Meldestelle abzugeben.

*Es handelt sich um eine Information. Eine Anpassung der Software ist voraussichtlich nicht notwendig.

Kommunikationsserver der DRV – Änderung der URL für rvBEA (SOAP)

Bei Verwendung von SOAP ist für die Datenarten ARV (rvBEA-Meldungen) und A1A (A1-Verfahren) spätesten bis zum 31.12.2022 eine Änderung der URL durchzuführen.

Statistik

Verdiensterhebung

Anpassungen aufgrund der neuen Fachlichen Spezifikation in Version 5.

Baulohn

Wegzeitenentschädigung (WZE) und Änderungen der Erstattungen

Ab dem 01.01.2023 haben sowohl gewerbliche Arbeitnehmer als auch Angestellte und Poliere nach dem Rahmentarifvertrag (BRTV/RTV) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine sogenannte Wegzeitenentschädigung(WZE).

Im Zusammenhang mit der neu eingeführten WZE erfolgen Anpassung bzw. Streichungen bestehender Erstattungsregelungen.

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