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Urteil des EuGH: Arbeitszeit muss erfasst werden

Mit seinem Urteil vom 14.05.2019 verpflichtet der EuGH alle Arbeitgeber in der EU, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter komplett zu erfassen. Dabei ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter in der Produktion, dem Büro, im Außendienst oder im HomeOffice tätig ist.

Das Urteil betrifft alle Mitgliedstaaten in der EU. Damit obliegt es nun den Mitgliedsstaaten genau zu definieren, in welcher Form dieses umzusetzen ist. Damit wird nun auch der deutsche Gesetzgeber eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen müssen. Mit welchen Auflagen und Einschränkungen zu rechnen ist, bleibt abzuwarten.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des EuGH.

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