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Sozialschutz-Paket II: Höheres Kurzarbeitergeld

Am 15.05.2020 hat der Bundesrat das Sozialschutz-Paket II beschlossen, welches unter anderem eine schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vorsieht. So steigt es für Beschäftigte, dessen Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde, ab dem vierten Bezugsmonat um 10 auf 70 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns an. Beschäftigte mit Kindern erhalten für die selben Bezugszeiten 77 bzw. 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.

Mit dem Hinweis 2924975 – KuG: Sozialschutzpaket II – Erhöhtes Kurzarbeitergeld ab dem 4. und ab dem 7. Monat steht eine Vorablösung per Korrekturanleitung oder mittels Support Package zur Einspielung bereit.

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