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Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung bei Quarantäne und Betreuung Kind gemäß IfSG

Mit dem Hinweis 2907742 – Quarantäne und Betreuung Kind gemäß IfSG: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung wurde die Möglichkeit geschaffen, den Verdienstausfall bei Nutzung der Abwesenheiten „Quarantäne IfSG“ und „Betreuung Kind IfSG“ bzw. „Betr. Kind IfSG untertäg.“ maschinell bestimmen zu lassen.

Zuvor war es für die Abrechnung dieser Fälle nötig, die Erhöhung des SV-Bruttos sowie den Entschädigungsbetrag manuell vorzugeben. Nach erfolgter Einspielung des vorliegenden Hinweises, werden die Werte über Fiktivläufe automatisch ermittelt. Die Möglichkeit der manuellen Eingabe bleibt für den Fall bestehen, dass die zuständige Behörde dem zu Grunde liegenden Ansatz zur Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung nicht folgt, welcher auf der Berechnung der Differenz zwischen den Nettowerten von Soll-Entgelt und Ist-Entgelt basiert.

Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in dem vorliegenden Hinweis sowie die genannten Voraussetzungen für den Einbau und die nötigen manuellen Tätigkeiten.

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