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Anpassung UV-Meldeverfahren in Bezug auf leere Lohnnachweise

Mit dem Jahreswechsel 2020 ergibt sich eine Änderung im UV-Meldeverfahren für die Handhabung von Personalbereichen/-teilbereichen, die ausschließlich nicht unfallversicherungspflichtige Arbeitnehmer und für das UV-Verfahren nicht relevante Personen umfassen. Für diese Bereiche soll ab 2019 über die UV-Stammdatenabfrage keine Anmeldung zum UV-Verfahren erfolgen.

Mit dem HR Support Package zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde eine Korrektur des Reports Lohnnachweis erstellen (RPCUVBD0_OUT) ausgeliefert, um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen. So werden mit dieser Anpassung nun elektronische Lohnnachweise im Status „fehlerhaft“ erstellt, wenn im registrierten Bereich keine für das UV-Verfahren relevanten Personen vorliegen.

Für diesen Fall bietet der Hinweis „2860648 – UV-Meldeverfahren: Umgang mit leeren Lohnnachweisen“ Abhilfe. Der hier beschriebe Lösungsweg zeigt auf, wie Sie die bestehende Stammdatenabfrage stornieren und den im Status „fehlerhaft“ erstellten Lohnnachweis löschen können.

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