Newsletter            Wir rufen zurück            Impressum

Adressen der Privaten Krankenversicherer für das A1-Verfahren

In der Regel zahlen die Mitarbeiter, die privat krankenversichert sind, ihre Beiträge selbst an ihren Versicherer. Deshalb war es bisher nicht notwendig, die tatsächliche Versicherungsgesellschaft im Infotyp 0079 (SV-Zusatzvers. D) zu pflegen. Für den A1-Antrag wird die Adresse der Versicherungsgesellschaft bei privat versicherten Mitarbeitern nun jedoch zwingend benötigt und die Tabelle T5D1H bzw. der Infotyp 0079 des Mitarbeiters müssen entsprechend gepflegt werden. Die SAP hat im Hinweis „2773015 – A1: Umgang mit A1-Fehlermeldungen wie bspw. DXA1 636 / DXA1 966 / DXA1 v70 / DXA1 261“ einen Link (https://www.pkv.de/w/files/verband/mu/die-unternehmen-der-pkv.pdf) zur Web-Seite der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung zu einem PDF mit den Adressen aller entsprechenden Versicherungsgesellschaften veröffentlicht.

Antwort schreiben