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August 30, 2018
Das so genannte A1-Meldeverfahren dient bei Entsendung von Mitarbeitern in ein anderes EU-Land zur Bestätigung des Sozialversicherungsstatus und bezeugt in welchem Land SV-Beiträge gezahlt werden. Bisher wurde das Verfahren manuell über auszustellende Bescheinigungen abgewickelt. Ab dem 01.01.2019 ist das Meldeverfahren nun verpflichtend auf elektronischem Wege durchzuführen. Konkret sind
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