Der Großbuchstabe „M“ wurde/wird nicht in jedem Fall automatisch erzeugt, sondern nur, wenn trotz erhaltener Mahlzeit noch Tagegeld gezahlt wird. Wer also z. B. Vollverpflegung oder Frühstück und Mittag am Abreisetag erhalten hat, bei dem wird der Großbuchstabe „M“ nicht erzeugt. Zur Lösung dieses Problems wurde der Hinweis „1967273 – Reisekostenrecht 2014: voll gekürzte Verpflegungspauschale“...Read More