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SAP-Hinweis zum Meldewesen „Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen“ freigegeben
Das maschinelle Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen ist ab dem 01.01.2011 verpflichtend. Die SAP hat am 02.12.2010 den Hinweis 1367191 (Meldewesen Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen) freigegeben. In diesem Hinweis wird der Ablauf, die Voraussetzungen und das nötige Customizing für dieses Meldewesen beschrieben. Es wird eine manuelle Lösung über den Infotyp 0700 (Elektronischer Datenaustausch) und den neuen Subtypen DBAU, DBBT oder DBZU oder eine maschinelle Lösung über Fiktivläufe angeboten. Planen Sie bitte entsprechende Kapazität für die Umsetzung ein.
 
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