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DEÜV-Meldungen aufgrund BG-relevanter Änderungen
Für Meldungszeiträume ab 01.01.2009 müssen Arbeitgeber nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) auch Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung (Datenbaustein DBUV) melden. Dieses führt dazu, dass Meldungen aufgrund von Änderungen der Daten zur Unfallversicherung storniert und neu erstellt werden müssen.
Da diese Daten auf der DEÜV-Bescheinigung nicht angedruckt werden, führt dieses häufig zu Irritationen und Nachfragen von Mitarbeitern, da der Grund für die Neuerstellung nicht ersichtlich ist. Dieses betrifft auch insbesondere Sondermeldungen mit Grund 54 (Meldung von einmalig gezahltem Entgelt), welche ausschließlich UV-Entgelt erhalten, jedoch ein bescheinigtes Entgelt in Höhe von 0 Euro ausweisen.
Durch Auslieferung eines SAP Support Packages wird zukünftig intern ein Grund für die Erstellung der Meldung abgespeichert und ausgewertet. Zwar werden Bescheinigungen aufgrund o. g. Sachverhalte im Zuge der Erstellung (Report RPCD3MD0)  auch weiterhin nicht unterdrückt, jedoch wird nun folgender Hinweis auf der Bescheinigung ausgegeben: „Die Meldung wurde nur zur Übermittlung von Unfallversicherungsdaten erstellt. Diese Daten werden auf der Bescheinigung nicht angedruckt.“
Nähere Hinweise finden Sie im SAP-Hinweis 1473529.
 
 


 
 
 
 

 

 



 
 

 



 

 



 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 

 


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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