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Januarabrechnung nur mit Jahreswechsel HR-SP möglich
Die SAP empfiehlt dringend, dass die Januarabrechnung für SV-pflichtige Mitarbeiter nur nach Einspielen des Jahreswechsel-Support-Package erfolgen sollte. In den vorangegangenen Jahren konnten auch Januarabrechnung mit manuellen Änderungen ohne Einspielen des HR-Support-Packages durchgeführt werden. Diese Möglichkeit besteht dieses Jahr aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds nicht, da die Datenbasis der Abrechnungsergebnisse nachträglich nicht wieder korrigiert werden kann und gesetzliche Verpflichtungen zeitlich nicht eingehalten werden können. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen 1260214 und 1243030.
 
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